IoT-Hersteller Schwachstellen-Meldepflicht

Schwachstellen-Meldepflicht für IoT-Hersteller

Rechtsgrundlage
Art. 14, Art. 13 Abs. 6, Art. 71 Abs. 2 CRA
Frist
Frist: 11. September 2026 (früher als die restlichen CRA-Pflichten)
Hinweis: Diese Information ist eine indikative Einschätzung auf Basis der EU-Verordnung 2024/2847 und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Anwalt.

Was Sie wissen müssen

Schwachstellen-Meldepflicht im IoT-Hersteller: Was der CRA konkret fordert, typische Herausforderungen und erste Schritte — branchenspezifisch erklärt.

Schwachstellen-Meldepflicht ab September 2026

Ab dem 11. September 2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen innerhalb von 24 Stunden an ENISA melden. Dazu kommen eine öffentliche Vulnerability Disclosure Policy und ein koordinierter Patch-Prozess.

Konkrete Anforderungen nach CRA:

  • 24h-Frühwarnung an ENISA bei aktiv ausgenutzter Schwachstelle
  • 72h-Meldung mit vollständigen Details
  • Vulnerability Disclosure Policy (VDP) öffentlich zugänglich
  • Koordinierter Patch-Prozess mit Meldung der Behebung
  • Schwachstellen-Datenbank (intern) als Basis für Meldungen

Warum ist Schwachstellen-Meldepflicht für IoT-Hersteller besonders relevant?

IoT-Hersteller sind besonders exponiert: Ihre Produkte sind weit verbreitet, vernetzt und werden selten schnell gepatcht. Wenn ein aktiv ausgenutzter CVE einen WLAN-Stack oder eine MQTT-Implementierung betrifft, beginnt die 24-Stunden-Meldefrist sofort — egal ob das Gerät in Unternehmen oder Privathaushalten läuft.

Typische Herausforderung

Bei Massengeräten mit proprietären Update-Mechanismen ist die Patch-Verteilung langsam. Die Meldung muss trotzdem innerhalb von 24 Stunden erfolgen, auch ohne sofortigen Patch.

Besonderheiten im IoT-Hersteller

  • Lange Produktlaufzeiten erfordern Update-Strategie über mindestens 5 Jahre
  • Open-Source-Abhängigkeiten (Linux, MQTT, TLS) erhöhen SBOM-Komplexität
  • White-Label-Produkte: OEM-Käufer wird Hersteller nach CRA

Erste Schritte zur Umsetzung

  1. 1

    VDP-Dokument erstellen und unter security.txt oder dedizierter URL veröffentlichen

  2. 2

    Internen Schwachstellen-Triage-Prozess etablieren (Eingang → Bewertung → Eskalation)

  3. 3

    ENISA-Meldekanal einrichten (EUVDB-Plattform, ab 2026 verfügbar)

  4. 4

    SLA für 24h-Meldung intern verabschieden

  5. 5

    Update-Bereitstellung koordinieren (OTA, Patch-Notes, Kundenkommunikation)

Weiterlernen

Nächster Schritt

Wissen allein schützt nicht. Prüfen Sie jetzt, welche CRA-Klasse Ihr Produkt betrifft — kostenlos, in unter 3 Minuten.

Quellen: EU-Verordnung 2024/2847 (Cyber Resilience Act), veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 20. November 2024. Rechtsgrundlage: Art. 14, Art. 13 Abs. 6, Art. 71 Abs. 2 CRA.

Kein Rechtsrat: Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Einschätzungen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt für IT-Recht.