Embedded-Hersteller Schwachstellen-Meldepflicht

Schwachstellen-Meldepflicht für Embedded-Hersteller

Rechtsgrundlage
Art. 14, Art. 13 Abs. 6, Art. 71 Abs. 2 CRA
Frist
Frist: 11. September 2026 (früher als die restlichen CRA-Pflichten)
Hinweis: Diese Information ist eine indikative Einschätzung auf Basis der EU-Verordnung 2024/2847 und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Anwalt.

Was Sie wissen müssen

Schwachstellen-Meldepflicht im Embedded-Hersteller: Was der CRA konkret fordert, typische Herausforderungen und erste Schritte — branchenspezifisch erklärt.

Schwachstellen-Meldepflicht ab September 2026

Ab dem 11. September 2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen innerhalb von 24 Stunden an ENISA melden. Dazu kommen eine öffentliche Vulnerability Disclosure Policy und ein koordinierter Patch-Prozess.

Konkrete Anforderungen nach CRA:

  • 24h-Frühwarnung an ENISA bei aktiv ausgenutzter Schwachstelle
  • 72h-Meldung mit vollständigen Details
  • Vulnerability Disclosure Policy (VDP) öffentlich zugänglich
  • Koordinierter Patch-Prozess mit Meldung der Behebung
  • Schwachstellen-Datenbank (intern) als Basis für Meldungen

Warum ist Schwachstellen-Meldepflicht für Embedded-Hersteller besonders relevant?

Embedded-Hersteller stehen vor einer besonderen Herausforderung: Firmware-Updates können auf bereits ausgelieferten Geräten oft nicht einfach eingespielt werden — fehlende OTA-Mechanismen, proprietäre Update-Formate oder kundenseitige Genehmigungsprozesse verzögern Patches. Die 24h-Meldung bei ENISA ist trotzdem Pflicht, auch ohne sofortigen Patch.

Typische Herausforderung

Embedded-Hersteller ohne OTA-Mechanismus müssen Service-Techniker entsenden oder Kunden anleiten, Firmware manuell zu flashen. Das kann Wochen dauern — die Meldung nach CRA muss trotzdem innerhalb von 24 Stunden erfolgen.

Besonderheiten im Embedded-Hersteller

  • Physische Angriffsvektoren (JTAG, UART) müssen in Risikoanalyse bewertet werden
  • OTA-Update-Mechanismus ist für viele Embedded-Produkte eine neue Anforderung
  • Als Komponente verbaut: Pflichten liegen beim Komponentenhersteller UND beim Gerätehersteller

Erste Schritte zur Umsetzung

  1. 1

    VDP-Dokument erstellen und unter security.txt oder dedizierter URL veröffentlichen

  2. 2

    Internen Schwachstellen-Triage-Prozess etablieren (Eingang → Bewertung → Eskalation)

  3. 3

    ENISA-Meldekanal einrichten (EUVDB-Plattform, ab 2026 verfügbar)

  4. 4

    SLA für 24h-Meldung intern verabschieden

  5. 5

    Update-Bereitstellung koordinieren (OTA, Patch-Notes, Kundenkommunikation)

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Nächster Schritt

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Quellen: EU-Verordnung 2024/2847 (Cyber Resilience Act), veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 20. November 2024. Rechtsgrundlage: Art. 14, Art. 13 Abs. 6, Art. 71 Abs. 2 CRA.

Kein Rechtsrat: Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Einschätzungen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt für IT-Recht.