EU-Konformitätserklärung für Industrieautomation & Leittechnik
- Rechtsgrundlage
- Art. 28, 29, Anhang V CRA
- Frist
- Frist: 11. Dezember 2027
Was Sie wissen müssen
EU-Konformitätserklärung im Industrieautomation & Leittechnik: Was der CRA konkret fordert, typische Herausforderungen und erste Schritte — branchenspezifisch erklärt.
EU-Konformitätserklärung nach CRA
Die EU-Konformitätserklärung (DoC) ist das Dokument, mit dem der Hersteller erklärt, dass sein Produkt alle CRA-Anforderungen erfüllt. Sie ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und muss 10 Jahre aufbewahrt werden.
Konkrete Anforderungen nach CRA:
- Produktbeschreibung und Identifikation (Name, Modellnummer, Batch)
- Angabe des Konformitätsbewertungsverfahrens (Modul A, B+C, B+H oder H)
- Verweis auf angewendete harmonisierte Normen oder Common Specifications
- Erklärung der Übereinstimmung mit CRA-Anforderungen
- Unterzeichnung durch bevollmächtigte Person, Datum, Ort
Warum ist EU-Konformitätserklärung für Industrieautomation & Leittechnik besonders relevant?
In der Industrieautomation sind oft viele Wirtschaftsakteure beteiligt: der Komponentenhersteller, der Systemintegrator und der Betreiber. Konformitätserklärungen stellen Hersteller aus. Systemintegratoren, die Eigenentwicklungen einbringen, werden dadurch selbst zum Hersteller — mit allen CRA-Pflichten.
Typische Herausforderung
Systemintegratoren realisieren oft hochgradig individualisierte Anlagen. Die Frage "Wer ist der CRA-Hersteller?" muss im Projektvertrag vorab geklärt werden, sonst entsteht ein regulatorisches Vakuum.
Besonderheiten im Industrieautomation & Leittechnik
- IEC 62443 als relevante Norm — Überschneidung mit CRA-Anforderungen nutzen
- Systemintegratoren werden durch Eigenentwicklungen selbst zum CRA-Hersteller
- Lange Wartungsfenster: 24h-Meldepflicht operativ anspruchsvoll
Erste Schritte zur Umsetzung
- 1
Konformitätsbewertung abschließen (Risikoanalyse, Dokumentation, SBOM)
- 2
Verfahren wählen: Modul A (Selbstbewertung) oder Notified Body
- 3
DoC-Vorlage nach Anhang V CRA ausfüllen
- 4
Bestehende CE-Erklärungen prüfen — kombiniertes Dokument möglich
- 5
CE-Kennzeichnung am Produkt oder in der Dokumentation anbringen
- 6
10 Jahre aufbewahren, bei Produktänderungen aktualisieren
Weiterlernen
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Nächster Schritt
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