EU-Konformitätserklärung für Software-Hersteller
- Rechtsgrundlage
- Art. 28, 29, Anhang V CRA
- Frist
- Frist: 11. Dezember 2027
Was Sie wissen müssen
EU-Konformitätserklärung im Software-Hersteller: Was der CRA konkret fordert, typische Herausforderungen und erste Schritte — branchenspezifisch erklärt.
EU-Konformitätserklärung nach CRA
Die EU-Konformitätserklärung (DoC) ist das Dokument, mit dem der Hersteller erklärt, dass sein Produkt alle CRA-Anforderungen erfüllt. Sie ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und muss 10 Jahre aufbewahrt werden.
Konkrete Anforderungen nach CRA:
- Produktbeschreibung und Identifikation (Name, Modellnummer, Batch)
- Angabe des Konformitätsbewertungsverfahrens (Modul A, B+C, B+H oder H)
- Verweis auf angewendete harmonisierte Normen oder Common Specifications
- Erklärung der Übereinstimmung mit CRA-Anforderungen
- Unterzeichnung durch bevollmächtigte Person, Datum, Ort
Warum ist EU-Konformitätserklärung für Software-Hersteller besonders relevant?
Software-Hersteller, die ihre Anwendung in der EU in Verkehr bringen, müssen eine CRA-Konformitätserklärung ausfertigen und CE-Kennzeichnung anbringen — auch bei Software-only-Produkten. Die Kennzeichnung kann in digitaler Form erfolgen, zum Beispiel in der App oder in der Produktdokumentation.
Typische Herausforderung
Was "CE-Kennzeichnung für Software" bedeutet, ist vielen Herstellern unklar. Die Verordnung erlaubt digitale Kennzeichnung — die Umsetzung muss trotzdem gut dokumentiert und auffindbar sein.
Besonderheiten im Software-Hersteller
- Open-Source-Komponenten (NPM, Maven, PyPI) erhöhen SBOM-Komplexität erheblich
- CE-Kennzeichnung gilt auch für Software — digitale Form möglich
- Passwort-Manager, IAM-Software und VPN-Clients: Important Class I
Erste Schritte zur Umsetzung
- 1
Konformitätsbewertung abschließen (Risikoanalyse, Dokumentation, SBOM)
- 2
Verfahren wählen: Modul A (Selbstbewertung) oder Notified Body
- 3
DoC-Vorlage nach Anhang V CRA ausfüllen
- 4
Bestehende CE-Erklärungen prüfen — kombiniertes Dokument möglich
- 5
CE-Kennzeichnung am Produkt oder in der Dokumentation anbringen
- 6
10 Jahre aufbewahren, bei Produktänderungen aktualisieren
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Nächster Schritt
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