EU-Konformitätserklärung für SaaS-Anbieter
- Rechtsgrundlage
- Art. 28, 29, Anhang V CRA
- Frist
- Frist: 11. Dezember 2027
Was Sie wissen müssen
EU-Konformitätserklärung im SaaS-Anbieter: Was der CRA konkret fordert, typische Herausforderungen und erste Schritte — branchenspezifisch erklärt.
EU-Konformitätserklärung nach CRA
Die EU-Konformitätserklärung (DoC) ist das Dokument, mit dem der Hersteller erklärt, dass sein Produkt alle CRA-Anforderungen erfüllt. Sie ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und muss 10 Jahre aufbewahrt werden.
Konkrete Anforderungen nach CRA:
- Produktbeschreibung und Identifikation (Name, Modellnummer, Batch)
- Angabe des Konformitätsbewertungsverfahrens (Modul A, B+C, B+H oder H)
- Verweis auf angewendete harmonisierte Normen oder Common Specifications
- Erklärung der Übereinstimmung mit CRA-Anforderungen
- Unterzeichnung durch bevollmächtigte Person, Datum, Ort
Warum ist EU-Konformitätserklärung für SaaS-Anbieter besonders relevant?
SaaS-Dienste im CRA-Geltungsbereich benötigen eine Konformitätserklärung. Die Abgrenzung, welche SaaS-Dienste genau betroffen sind, wird noch durch EU-Leitlinien konkretisiert. Device-Management-SaaS und IoT-Plattformen sollten vorsorglich CRA-Konformität dokumentieren.
Typische Herausforderung
Ohne finale EU-Leitlinien zu SaaS ist die Entscheidung "betroffen oder nicht" ein juristisches Risiko. Empfehlung: Im Zweifel CRA-konform handeln und dokumentieren.
Besonderheiten im SaaS-Anbieter
- Abgrenzung CRA-relevant / nicht relevant ist für SaaS noch nicht final durch EU-Leitlinien geklärt
- Device-Management-SaaS ist klar CRA-relevant — Kompromittierung kann Millionen Geräte betreffen
- Vorsorglich CRA-Anforderungen umsetzen — auch wenn Geltungsbereich noch unklar
Erste Schritte zur Umsetzung
- 1
Konformitätsbewertung abschließen (Risikoanalyse, Dokumentation, SBOM)
- 2
Verfahren wählen: Modul A (Selbstbewertung) oder Notified Body
- 3
DoC-Vorlage nach Anhang V CRA ausfüllen
- 4
Bestehende CE-Erklärungen prüfen — kombiniertes Dokument möglich
- 5
CE-Kennzeichnung am Produkt oder in der Dokumentation anbringen
- 6
10 Jahre aufbewahren, bei Produktänderungen aktualisieren
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Nächster Schritt
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