SaaS-Anbieter Technische Dokumentation

Technische Dokumentation für SaaS-Anbieter

Rechtsgrundlage
Art. 31, Anhang VII CRA
Frist
Frist: 11. Dezember 2027
Hinweis: Diese Information ist eine indikative Einschätzung auf Basis der EU-Verordnung 2024/2847 und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Anwalt.

Was Sie wissen müssen

Technische Dokumentation im SaaS-Anbieter: Was der CRA konkret fordert, typische Herausforderungen und erste Schritte — branchenspezifisch erklärt.

Technische Dokumentation nach Anhang VII CRA

Die technische Dokumentation nach Anhang VII CRA ist das zentrale Nachweisdokument für CRA-Konformität. Sie muss vor dem Inverkehrbringen vollständig vorliegen und 10 Jahre nach Vertriebsende aufbewahrt werden.

Konkrete Anforderungen nach CRA:

  • Allgemeine Beschreibung des Produkts und seiner Verwendung
  • Cybersicherheits-Risikoanalyse (Anhang I Teil I CRA)
  • Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen
  • SBOM (Anhang I Teil II Nr. 1)
  • Konformitätsbewertungsverfahren und -ergebnisse
  • EU-Konformitätserklärung
  • Update-Zeitraum und -Prozess

Warum ist Technische Dokumentation für SaaS-Anbieter besonders relevant?

Für SaaS-Dienste im CRA-Anwendungsbereich muss die technische Dokumentation die Systemarchitektur beschreiben: Welche Services kommunizieren mit angebundenen Geräten, über welche APIs, mit welcher Authentifizierung und Verschlüsselung? Auch Incident-Response-Prozesse und Verfügbarkeitsgarantien gehören in die Dokumentation.

Typische Herausforderung

SaaS-Architekturen ändern sich schnell — Microservices kommen und gehen. Die CRA-Dokumentation muss einen Prozess haben, wie sie bei Architekturänderungen aktualisiert wird.

Besonderheiten im SaaS-Anbieter

  • Abgrenzung CRA-relevant / nicht relevant ist für SaaS noch nicht final durch EU-Leitlinien geklärt
  • Device-Management-SaaS ist klar CRA-relevant — Kompromittierung kann Millionen Geräte betreffen
  • Vorsorglich CRA-Anforderungen umsetzen — auch wenn Geltungsbereich noch unklar

Erste Schritte zur Umsetzung

  1. 1

    Dokumentenstruktur nach Anhang VII anlegen

  2. 2

    Produktbeschreibung und Verwendungszweck ausformulieren

  3. 3

    Cybersicherheits-Risikoanalyse durchführen und dokumentieren

  4. 4

    SBOM integrieren (automatisiert aus CI/CD)

  5. 5

    Konformitätsbewertung durchführen (Selbstbewertung oder Notified Body)

  6. 6

    Dokumentation 10 Jahre aufbewahren, bei Änderungen aktualisieren

Weiterlernen

Nächster Schritt

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Quellen: EU-Verordnung 2024/2847 (Cyber Resilience Act), veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 20. November 2024. Rechtsgrundlage: Art. 31, Anhang VII CRA.

Kein Rechtsrat: Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Einschätzungen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt für IT-Recht.