Cybersicherheits-Risikoanalyse für Software-Hersteller
- Rechtsgrundlage
- Art. 13 Abs. 2, Anhang I Teil I CRA
- Frist
- Frist: 11. Dezember 2027
Was Sie wissen müssen
Cybersicherheits-Risikoanalyse im Software-Hersteller: Was der CRA konkret fordert, typische Herausforderungen und erste Schritte — branchenspezifisch erklärt.
Cybersicherheits-Risikoanalyse nach CRA
Die Cybersicherheits-Risikoanalyse ist das Herzstück der CRA-Konformität. Sie identifiziert Bedrohungen, bewertet Risiken und definiert Schutzmaßnahmen — und muss über den gesamten Produktlebenszyklus aktuell gehalten werden.
Konkrete Anforderungen nach CRA:
- Identifikation aller Bedrohungsszenarien (Threat Modeling)
- Bewertung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensauswirkung
- Ableitung konkreter Schutzmaßnahmen je Bedrohung
- Dokumentation als Teil der technischen Dokumentation
- Aktualisierung bei Produktänderungen und neuen Bedrohungen
Warum ist Cybersicherheits-Risikoanalyse für Software-Hersteller besonders relevant?
Für B2B-Software in kritischen Unternehmensprozessen (ERP, MES, CAD) hat die Risikoanalyse besonderes Gewicht: Schwachstellen können zu Datenverlust, Produktionsunterbrechungen oder Compliance-Verstößen führen. Die Analyse muss auch Third-Party-Bibliotheken einbeziehen — sie sind häufig die eigentliche Angriffsfläche.
Typische Herausforderung
Die Bedrohungslandschaft für Software ändert sich schnell (neue CVEs, neue Angriffsmethoden). Die Risikoanalyse muss strukturiert aktualisiert werden — mindestens jährlich und bei kritischen Vorfällen.
Besonderheiten im Software-Hersteller
- Open-Source-Komponenten (NPM, Maven, PyPI) erhöhen SBOM-Komplexität erheblich
- CE-Kennzeichnung gilt auch für Software — digitale Form möglich
- Passwort-Manager, IAM-Software und VPN-Clients: Important Class I
Erste Schritte zur Umsetzung
- 1
Systemgrenzen und Schnittstellen definieren (Angriffsoberfläche)
- 2
Threat Modeling durchführen (z. B. STRIDE-Methodik)
- 3
Risiken bewerten (Wahrscheinlichkeit × Auswirkung)
- 4
Schutzmaßnahmen festlegen und umsetzen (Anhang I Teil I CRA)
- 5
Risikoanalyse dokumentieren und in technische Dokumentation einbinden
- 6
Review-Prozess etablieren (mindestens bei Produktänderungen)
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