Default bis Important Class I

CRA für Software-Hersteller

B2B-Software mit Netzwerkkommunikation — ERP-Systeme, MES-Software, CAD-Tools mit Cloud-Sync oder Feldservice-Apps — fällt grundsätzlich unter den CRA, sofern sie in der EU in Verkehr gebracht wird.

Hinweis: Diese Information ist eine indikative Einschätzung auf Basis der EU-Verordnung 2024/2847 und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Anwalt.

Typische Produkte in dieser Branche

  • ERP- und MES-Software
  • Industrie-4.0-Plattformen
  • Fernwartungs- und Monitoring-Clients
  • Embedded-Firmware (als Softwareprodukt)

Branchenspezifische Besonderheiten

  • Open-Source-Komponenten (NPM, Maven, PyPI) erhöhen SBOM-Komplexität erheblich
  • CE-Kennzeichnung gilt auch für Software — digitale Form möglich
  • Passwort-Manager, IAM-Software und VPN-Clients: Important Class I

Die 5 CRA-Pflichten für Software-Hersteller

Vertiefender Artikel

Vollständiger Artikel zu Software-Hersteller und CRA

Artikel lesen