CRA für Software-Hersteller
B2B-Software mit Netzwerkkommunikation — ERP-Systeme, MES-Software, CAD-Tools mit Cloud-Sync oder Feldservice-Apps — fällt grundsätzlich unter den CRA, sofern sie in der EU in Verkehr gebracht wird.
Typische Produkte in dieser Branche
- ERP- und MES-Software
- Industrie-4.0-Plattformen
- Fernwartungs- und Monitoring-Clients
- Embedded-Firmware (als Softwareprodukt)
Branchenspezifische Besonderheiten
- Open-Source-Komponenten (NPM, Maven, PyPI) erhöhen SBOM-Komplexität erheblich
- CE-Kennzeichnung gilt auch für Software — digitale Form möglich
- Passwort-Manager, IAM-Software und VPN-Clients: Important Class I
Die 5 CRA-Pflichten für Software-Hersteller
SBOM erstellen
Art. 13 Abs. 3Eine SBOM ist ein maschinenlesbares Inventar aller Software-Komponenten eines Produkts — einschließlich Third-…
Technische Dokumentation
Art. 31Die technische Dokumentation nach Anhang VII CRA ist das zentrale Nachweisdokument für CRA-Konformität. Sie mu…
Schwachstellen-Meldepflicht
Art. 14Ab dem 11. September 2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen innerhalb von 24 Stunden an ENISA…
EU-Konformitätserklärung
Art. 28Die EU-Konformitätserklärung (DoC) ist das Dokument, mit dem der Hersteller erklärt, dass sein Produkt alle CR…
Cybersicherheits-Risikoanalyse
Art. 13 Abs. 2Die Cybersicherheits-Risikoanalyse ist das Herzstück der CRA-Konformität. Sie identifiziert Bedrohungen, bewer…
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