Mess- und Prüftechnik Schwachstellen-Meldepflicht

Schwachstellen-Meldepflicht für Mess- und Prüftechnik

Rechtsgrundlage
Art. 14, Art. 13 Abs. 6, Art. 71 Abs. 2 CRA
Frist
Frist: 11. September 2026 (früher als die restlichen CRA-Pflichten)
Hinweis: Diese Information ist eine indikative Einschätzung auf Basis der EU-Verordnung 2024/2847 und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Anwalt.

Was Sie wissen müssen

Schwachstellen-Meldepflicht im Mess- und Prüftechnik: Was der CRA konkret fordert, typische Herausforderungen und erste Schritte — branchenspezifisch erklärt.

Schwachstellen-Meldepflicht ab September 2026

Ab dem 11. September 2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen innerhalb von 24 Stunden an ENISA melden. Dazu kommen eine öffentliche Vulnerability Disclosure Policy und ein koordinierter Patch-Prozess.

Konkrete Anforderungen nach CRA:

  • 24h-Frühwarnung an ENISA bei aktiv ausgenutzter Schwachstelle
  • 72h-Meldung mit vollständigen Details
  • Vulnerability Disclosure Policy (VDP) öffentlich zugänglich
  • Koordinierter Patch-Prozess mit Meldung der Behebung
  • Schwachstellen-Datenbank (intern) als Basis für Meldungen

Warum ist Schwachstellen-Meldepflicht für Mess- und Prüftechnik besonders relevant?

Messgeräte in sicherheitskritischen Anwendungen (Druckmessung, Energiemessung, Emissionsüberwachung) haben hohe Konsequenzen bei Kompromittierung. Wenn eine Schwachstelle in der Kommunikationssoftware eines vernetzten Messgeräts aktiv ausgenutzt wird, greift die 24h-Meldepflicht — und der Hersteller muss einen koordinierten Update-Prozess für alle ausgelieferten Geräte anstoßen.

Typische Herausforderung

Messgeräte sind oft in Bestandsanlagen verbaut und haben keine Remote-Update-Funktion. Der Hersteller muss trotzdem innerhalb von 24h melden — und dann mit Kunden koordinieren, wie Updates eingespielt werden.

Besonderheiten im Mess- und Prüftechnik

  • Messtechnik-Hersteller kennen bereits CE-Pflichten (MID, Niederspannungsrichtlinie) — CRA ist Ergänzung
  • OEM-Kommunikationsmodule: SBOM-Daten vom OEM einfordern
  • Einsatz in sicherheitskritischen Anwendungen erhöht Risikobewertung

Erste Schritte zur Umsetzung

  1. 1

    VDP-Dokument erstellen und unter security.txt oder dedizierter URL veröffentlichen

  2. 2

    Internen Schwachstellen-Triage-Prozess etablieren (Eingang → Bewertung → Eskalation)

  3. 3

    ENISA-Meldekanal einrichten (EUVDB-Plattform, ab 2026 verfügbar)

  4. 4

    SLA für 24h-Meldung intern verabschieden

  5. 5

    Update-Bereitstellung koordinieren (OTA, Patch-Notes, Kundenkommunikation)

Weiterlernen

Nächster Schritt

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Quellen: EU-Verordnung 2024/2847 (Cyber Resilience Act), veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 20. November 2024. Rechtsgrundlage: Art. 14, Art. 13 Abs. 6, Art. 71 Abs. 2 CRA.

Kein Rechtsrat: Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Einschätzungen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt für IT-Recht.