Schwachstellen-Meldepflicht für Mess- und Prüftechnik
- Rechtsgrundlage
- Art. 14, Art. 13 Abs. 6, Art. 71 Abs. 2 CRA
- Frist
- Frist: 11. September 2026 (früher als die restlichen CRA-Pflichten)
Was Sie wissen müssen
Schwachstellen-Meldepflicht im Mess- und Prüftechnik: Was der CRA konkret fordert, typische Herausforderungen und erste Schritte — branchenspezifisch erklärt.
Schwachstellen-Meldepflicht ab September 2026
Ab dem 11. September 2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen innerhalb von 24 Stunden an ENISA melden. Dazu kommen eine öffentliche Vulnerability Disclosure Policy und ein koordinierter Patch-Prozess.
Konkrete Anforderungen nach CRA:
- 24h-Frühwarnung an ENISA bei aktiv ausgenutzter Schwachstelle
- 72h-Meldung mit vollständigen Details
- Vulnerability Disclosure Policy (VDP) öffentlich zugänglich
- Koordinierter Patch-Prozess mit Meldung der Behebung
- Schwachstellen-Datenbank (intern) als Basis für Meldungen
Warum ist Schwachstellen-Meldepflicht für Mess- und Prüftechnik besonders relevant?
Messgeräte in sicherheitskritischen Anwendungen (Druckmessung, Energiemessung, Emissionsüberwachung) haben hohe Konsequenzen bei Kompromittierung. Wenn eine Schwachstelle in der Kommunikationssoftware eines vernetzten Messgeräts aktiv ausgenutzt wird, greift die 24h-Meldepflicht — und der Hersteller muss einen koordinierten Update-Prozess für alle ausgelieferten Geräte anstoßen.
Typische Herausforderung
Messgeräte sind oft in Bestandsanlagen verbaut und haben keine Remote-Update-Funktion. Der Hersteller muss trotzdem innerhalb von 24h melden — und dann mit Kunden koordinieren, wie Updates eingespielt werden.
Besonderheiten im Mess- und Prüftechnik
- Messtechnik-Hersteller kennen bereits CE-Pflichten (MID, Niederspannungsrichtlinie) — CRA ist Ergänzung
- OEM-Kommunikationsmodule: SBOM-Daten vom OEM einfordern
- Einsatz in sicherheitskritischen Anwendungen erhöht Risikobewertung
Erste Schritte zur Umsetzung
- 1
VDP-Dokument erstellen und unter security.txt oder dedizierter URL veröffentlichen
- 2
Internen Schwachstellen-Triage-Prozess etablieren (Eingang → Bewertung → Eskalation)
- 3
ENISA-Meldekanal einrichten (EUVDB-Plattform, ab 2026 verfügbar)
- 4
SLA für 24h-Meldung intern verabschieden
- 5
Update-Bereitstellung koordinieren (OTA, Patch-Notes, Kundenkommunikation)
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