Mess- und Prüftechnik Technische Dokumentation

Technische Dokumentation für Mess- und Prüftechnik

Rechtsgrundlage
Art. 31, Anhang VII CRA
Frist
Frist: 11. Dezember 2027
Hinweis: Diese Information ist eine indikative Einschätzung auf Basis der EU-Verordnung 2024/2847 und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Anwalt.

Was Sie wissen müssen

Technische Dokumentation im Mess- und Prüftechnik: Was der CRA konkret fordert, typische Herausforderungen und erste Schritte — branchenspezifisch erklärt.

Technische Dokumentation nach Anhang VII CRA

Die technische Dokumentation nach Anhang VII CRA ist das zentrale Nachweisdokument für CRA-Konformität. Sie muss vor dem Inverkehrbringen vollständig vorliegen und 10 Jahre nach Vertriebsende aufbewahrt werden.

Konkrete Anforderungen nach CRA:

  • Allgemeine Beschreibung des Produkts und seiner Verwendung
  • Cybersicherheits-Risikoanalyse (Anhang I Teil I CRA)
  • Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen
  • SBOM (Anhang I Teil II Nr. 1)
  • Konformitätsbewertungsverfahren und -ergebnisse
  • EU-Konformitätserklärung
  • Update-Zeitraum und -Prozess

Warum ist Technische Dokumentation für Mess- und Prüftechnik besonders relevant?

Hersteller von Messgeräten kennen messtechnische Dokumentationspflichten (DAkkS, DIN-Normen). Die CRA-Dokumentation ist eine Ergänzung: Sie beschreibt nicht die Messgenauigkeit, sondern die Cybersicherheits-Architektur — Authentifizierungskonzept, Datenverschlüsselung, Update-Mechanismus und Netzwerkarchitektur.

Typische Herausforderung

Messtechnik-Hersteller haben starke Prozesse für Kalibrierungs- und Konformitätsdokumentation, aber kaum Erfahrung mit Cybersicherheits-Dokumentation. Know-how muss aufgebaut oder zugekauft werden.

Besonderheiten im Mess- und Prüftechnik

  • Messtechnik-Hersteller kennen bereits CE-Pflichten (MID, Niederspannungsrichtlinie) — CRA ist Ergänzung
  • OEM-Kommunikationsmodule: SBOM-Daten vom OEM einfordern
  • Einsatz in sicherheitskritischen Anwendungen erhöht Risikobewertung

Erste Schritte zur Umsetzung

  1. 1

    Dokumentenstruktur nach Anhang VII anlegen

  2. 2

    Produktbeschreibung und Verwendungszweck ausformulieren

  3. 3

    Cybersicherheits-Risikoanalyse durchführen und dokumentieren

  4. 4

    SBOM integrieren (automatisiert aus CI/CD)

  5. 5

    Konformitätsbewertung durchführen (Selbstbewertung oder Notified Body)

  6. 6

    Dokumentation 10 Jahre aufbewahren, bei Änderungen aktualisieren

Weiterlernen

Nächster Schritt

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Quellen: EU-Verordnung 2024/2847 (Cyber Resilience Act), veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 20. November 2024. Rechtsgrundlage: Art. 31, Anhang VII CRA.

Kein Rechtsrat: Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Einschätzungen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt für IT-Recht.